Familienrecht: Trotz Trennung der Eltern keine Namensänderung für das Kind

Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg informiert zu einem Urteil des  Verwaltungsgerichtes Koblenz aus dem Familienrecht:

„Trotz Trennung der Eltern keine Namensänderung für das Kind“

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einer Entscheidung vom 26.07.17,  Az.: 1K 759/16 .KO entschieden, dass die Scheidung der Eltern kein Grund für eine Namensänderung des gemeinsamen Kindes ist.

In dem zu entscheidenden Fall ging es um den Doppelnamen eines 11-jährigen Kindes.

Die Mutter hatte erwirken wollen, dass das Kind seinen Doppelnamen aufgeben solle und in Zukunft  nur noch den Namen der Mutter führen sollte.

Nach Angaben der Mutter sei dies der Wunsch der Tochter gewesen.

Die Tochter habe sich nach der Trennung der Eltern durch den Nachnamen des Vaters im Doppelnamen benachteiligt gesehen.

Durch den Namen des Vaters habe sie sich aus der Familie der Mutter ausgeschlossen gefühlt.

Die Mutter gab außerdem an, dass das Kind durch die Führung des Namens des Vaters innerhalb der Doppelnamens in der Schule von anderen Mitschülern gehänselt worden sei.

Zunächst hat die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel dem Antrag der Mutter auf Namensänderung zugestimmt.

Der Vater war dagegen und reichte Klage beim Gericht ein.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat gemäß Urteil vom 18.07.17 entschieden, dass keine schwerwiegenden Gründe für eine Namensänderung vorgelegen haben.

Die Mutter habe die Hänseleien in der Schule nicht nachweisen und plausibel darlegen können.

Die Lehrer des Mädchens konnten die Probleme nicht bestätigen.

Auch sei es kein Grund, dass das Kind wegen des Doppelnamens einen Ausschluss aus dem bestehenden Familienverband befürchten müsse.

Ein Gutachten habe ergeben, dass das Kind auch zu den anderen Familienmitgliedern ein normales Verhältnis habe.

Darüber hinaus sei es für die Tochter langfristig förderlicher, für die persönliche Entwicklung, dass das „Namensband von Tochter und Vater“ aufrecht erhalten bleiben.

Einer Durchtrennung des Namensbandes -so die Verwaltungsrichter- seien für die weitere Entwicklung des Kindes nicht dienlich.

Mehr Informationen zu diesem Thema können hier nachgelesen werden.

Die Rechtsanwälte Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg stehen Ihnen auf dem gesamten Familienrecht beratend zur Verfügung. Wir vertreten Sie umfassend auf den Gebieten des Scheidungsrechts, Umgangsrechts, Sorgerechts und Unterhaltsrechts und Vielem mehr.