Focus berichtet aus dem Erbrecht: Erbschaft ausgeschlagen: Entscheidung kann anfechtbar

Der Focus vom 16.08.2017 berichtet in einem Artikel aus dem Erbrecht über ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zum Aktenzeichen 20 W 197/16.

„Erbschaft ausgeschlagen: Entscheidung kann anfechtbar“

Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde:

Der Erblasser hatte kein Testament, so dass gesetzliche Erbfolge eingetreten war. Er hinterließ seine Ehefrau und einen Sohn. Außerdem hatte er einen Bruder. Damit seine Mutter Alleinerbin werden sollte, hat der Sohn sein gesetzliches Erbrecht ausgeschlagen. Ihm war jedoch dabei nicht bekannt, dass durch die Ausschlagung auch der Bruder seines Vaters erbberechtigt werden würde. Der Sohn des Erblassers hat daher seine Ausschlagungserklärung aufgrund dieses Irrtums angefochten.

Das Oberlandesgericht Frankfurt zu seinen Gunsten entschieden und die Ausschlagung wurde durch die Anfechtung rückgängig gemacht. Die Richter urteilten, dass der Sohn die Ausschlagung anfechten könne, weil er sich über etwas geirrt habe, dass das Gesetz als maßgeblich ansehen würde. Er habe die schwerwiegenden Rechtsfolgen seiner Erklärung falsch eingeschätzt, da er davon ausging, dass seine Mutter Alleinerbin würde. Eine Ausschlagung hatte jedoch bewirkt, dass die Mutter zusammen mit dem Bruder des Vaters erben würde. Die Anfechtung war daher erfolgreich und die ursprüngliche Rechtslage wurde wieder hergestellt. Schlussendlich haben Mutter und Sohn nach dem verstorbenen Vater geerbt.

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