Familienrecht: Minderung von Kindergeld, wenn ein Anspruch in anderem EU-Land besteht

Aus dem Familienrecht informiert die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg:

„Minderung von Kindergeld, wenn ein Anspruch in anderem EU-Land besteht“

Darf der Anspruch auf deutsches Kindergeld gemindert werden, wenn ein Anspruch in einem anderen EU-Land besteht, dort aber kein Kindergeld oder vergleichbare Leistungen beantragt wurden?

Mit dieser Frage hatte sich der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 09.12.2020 zum Aktenzeichen III R 73/18 zu befassen.

Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde:

Der Kläger lebte mit seiner Familie in Deutschland und bezog auch in Deutschland für seine beiden Kinder Kindergeld. Im Dezember 2000 begann der Kläger jedoch in den Niederlanden zu arbeiten, wo er keine Leistungen beantragte.

Im Jahr 2016 wurde der Familienkasse das Anstellungsverhältnis des Klägers in den Niederlanden bekannt, woraufhin sie die Höhe für das Kindergeld der letzten Jahre neu berechnete.

Die Familienkasse hob die Festsetzung des Kindergeldes in der Höhe auf, in der ein Anspruch auf Familienleistungen in den Niederlanden bestanden hatte.

Hiergegen richtete sich die Klage des Klägers. Das vor dem BFH mit dem Fall befasste Finanzgericht gab dem Kläger überwiegend Recht.

Der BFH sah dies jedoch anders, und hob das Urteil des Finanzgerichts auf. Laut BFH war die Klage nicht einmal statthaft.

Nach den Rechtsvorschriften der EU ist das Land vorrangig für Familienleistungen zuständig, in dem eine Person ihrer Erwerbstätigkeit nachgeht. Da im vorliegenden Fall die Ehefrau des Klägers selbst nicht erwerbstätig war, und der Kläger in den Niederlanden arbeitete, waren die Niederlande für Familienleistungen zuständig.

Außerdem führte der BFH aus, dass der Antrag auf Kindergeld in Deutschland gemäß EU-Recht so zu behandeln sei, wie wenn in den Niederlanden ein Antrag auf Familienleistungen gestellt wurde.

Die Familienkasse durfte die Höhe des Anspruchs somit zurecht abändern.

Wenn Sie noch mehr Informationen wünschen oder noch Fragen zu diesem Thema aus dem Familienrecht haben, steht Ihnen die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung.