Familienrecht: Kann die Anwesenheit mehrerer Hunde gegen den Umgangskontakt sprechen?
Die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Familienrecht:
„Kann die Anwesenheit mehrerer Hunde gegen den Umgangskontakt sprechen?“
Mit dieser Frage hatte sich zunächst das Familiengericht zu beschäftigen. Danach ging der Fall zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
Es ging um die getrennt lebenden Eltern eines im Februar 2019 geborenen Kindes.
Nach der Trennung lebte das Kind bei der Mutter. Der Vater wendete sich bezüglich einer Umgangsregelung an das Familiengericht. Er wollte gern an den Wochenenden einschließlich Übernachtungen Umgang haben.
Der Vater lebte mit seiner neuen Lebensgefährtin und insgesamt sieben Hunden (fünf Huskys und ein Labrador) zusammen. Sie betrieben Hundeschlittensport.
Die Mutter verweigerte den Umgang mit der Begründung, dass von den Hunden eine gewisse Gefahr ausginge. Das Kind sollte nie mit mehr als zwei Hunden gleichzeitig Kontakt haben. Die anderen Hunde sollten in dieser Zeit im Zwinger sein.
Das Familiengericht gab der Mutter teilweise Recht, indem es den Umgang zwar stattfinden ließ, dieser aber nur in Abwesenheit der im Haushalt lebenden Hunde gestattet war.
Gegen die Entscheidung des Familiengerichts reichte der Vater Beschwerde beim OLG ein.
Das OLG wiederum gab dem Kindesvater teilweise Recht, indem es den Umgang (genau wie das FamG) stattfinden ließ. Allerdings dürfe das Kind in Gegenwart der Hunde (unabhängig von der Anzahl) nicht unbeaufsichtigt sein.
Als Gründe führte das OLG unter anderem an, dass eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls nicht ersichtlich sei. Die Hunderassen seien für sich genommen nicht als gefährlich einzustufen, sondern eher als menschenfreundlich, sozial und sanftmütig bekannt. Auch sei von einem gewissen Grundgehorsam auszugehen, da der Vater und seine Lebensgefährtin Hundesport betrieben.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Für weitere Informationen oder Fragen zu diesem Thema aus dem Familienrecht steht Ihnen die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung.
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