Familienrecht: BGH Entscheidung zum Auskunftsanspruch!
Die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Familienrecht:
„Hat das Kind einen Auskunftsanspruch, wenn der Unterhaltspflichtige laut eigener Aussage „unbegrenzt leistungsfähig“ ist?„
Mit dieser Frage musste sich der Bundesgerichtshof (BGH)* beschäftigen.
In dem vorliegenden Fall ging es um ein Mädchen, dessen Vater der Geschäftsführer eines Verlages und weiterer Gesellschaften ist.
Der Vater behauptete „unbegrenzt leistungsfähig“ zu sein, und wollte deshalb keine detaillierte Auskunft über seine Leistungsfähigkeit abgeben.
Bereits das Amtsgericht hatte den Vater zur Auskunft verpflichtet. Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde des Vaters hiergegen zurück, woraufhin seine Rechtsbeschwerde beim BGH landete.
Aber auch vor dem BGH hatte der Vater keinen Erfolg.
Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Unterhalts nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Sie ist in verschiedene Einkommensstufen unterteilt, anhand derer sich der zu zahlende Unterhalt ermitteln lässt. Ab einem Einkommen in Höhe von 5.501,00 Euro wird jedoch kein fester Betrag mehr vorgeschrieben, sondern der Unterhalt wird abhängig vom Einzelfall ermittelt.
Es könne jedoch nicht egal sein, ob jemand „6.000 oder 30.000 Euro“ verdiene, so die Richter.
Auch richte sich der Bedarf eines Kindes nach den Lebensumständen beider Eltern. Allerdings sei der Unterhalt nicht dazu dar, um ein Leben im Luxus zu führen oder ein Vermögen aufbauen zu können.
Für die Abwägung müsse das Gericht die genaue Höhe des Einkommens kennen. Außerdem gebe es bestimmte Kosten (z.B. Kosten für eine Betreuung im Hort), die von beiden Eltern getragen werden. Wenn das Gericht nicht die genaue Höhe des Einkommens kenne, könne es nicht ermitteln, in welchem Verhältnis die Kosten von Mutter und Vater zu tragen sind.
Auch jemand der behauptet, unbegrenzt leistungsfähig zu sein, muss also seine genauen Einkommensverhältnisse offenlegen.
Sollten Sie noch mehr Fragen haben oder Informationen zu diesem Thema aus dem Familienrecht haben, steht Ihnen die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung.
*Weitere Informationen zu diesem Urteil aus dem Familienrecht können hier nachgelesen werden.