Familienrecht: Auf wen wird die Entscheidungsbefugnis übertragen, wenn Eltern bzgl. einer Schutzimpfung uneinig sind?

Die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Familienrecht: Auf wen wird die Entscheidungsbefugnis übertragen, wenn Eltern bzgl. einer Schutzimpfung uneinig sind?
 
Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Beschluss vom 08.03.2021 zum Aktenzeichen 6 UF 3/21 zu beschäftigen.
 
In dem Fall ging es um die Eltern eines 2018 geborenen Kindes. Die Mutter wollte das Kind so impfen lassen, wie es die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) es empfiehlt. Dies wollte der Vater jedoch nicht.
 
Aufgrund der Weigerung des Vaters, der Impfung zuzustimmen, beantragte die Mutter vor dem Amtsgericht, dass ihr die Entscheidungsbefugnis über Standardimpfungen übertragen wird.
 
Grundsätzlich ist es auch möglich, dass einem Elternteil die alleinige Entscheidungsbefugnis über einen Teil der elterlichen Sorge übertragen wird. Bei Angelegenheiten der Gesundheitssorge werden dem Elternteil die Befugnisse allein übertragen, der das im Hinblick auf das Kindeswohl bessere Konzept verfolgt.
 
Das Amtsgericht gab der Mutter Recht und übertrug ihr die alleinige Entscheidungsbefugnis. So seien die Impfempfehlungen der STIKO aus medizinischer Sicht als Standard anerkannt. Außerdem konnte der Vater keinen entgegenstehenden Erfahrungssatz aufzeigen.
 
Hiergegen wehrte sich der Kindesvater mit seiner Beschwerde vor dem OLG Frankfurt am Main. Doch auch das OLG gab der Kindesmutter Recht und wies die Beschwerde des Kindesvaters ab.
 
Das OLG führte außerdem zur Begründung an, dass bei jeder Impfung standardmäßig von einem Arzt überprüft werde, ob ein Kind impffähig sei. Deshalb bedarf es auch nicht der Einholung eines Gutachtens zur Impffähigkeit des Kindes, wie der Vater gefordert hatte. Auch die vom Kindesvater angeführte, angeblich unklare Haftung für Impfschäden würde nicht dagegensprechen. Hier gebe es ausreichend Möglichkeiten, wie z.B. den Versorgungsanspruch im Schädigungsfall.

Sollten Sie noch weitere Fragen habe oder Informationen zu diesem Thema aus dem Familienrecht wünschen, steht Ihnen die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung.