Die Taunus Zeitung hat sich im Artikel vom 19.08.15 mit dem Thema Vormundschaft für minderjährige Kinder beschäftigt.
Ein Vormund wird gerichtlich bestellt und übt die elterliche Sorge für die Eltern aus, wenn die Kinder zB aufgrund häuslicher Gewalt oder anderer trennungs- und scheidungsbedingter Gründe im Heim bzw. in einer Jugendeinrichtung leben.
Die betroffenen Kinder leben in den meisten Fällen nicht bei ihrem Vormund. Der Amtsvormund übt die Vormundschaft in den überwiegenden Fällen berufsmäßig aus und ist Mitarbeiter/in beim Jugendamt.
Es gibt aber auch ehrenamtliche Vormünder, die zur Zeit wegen der vielen minderjährigen Flüchtlinge und der steigenden Zahl von minderjährigen Kindern, deren Eltern das Sorgerecht entzogen worden ist, vom Kinderschutzbund Kreisverband Hochtaunus gesucht werden.
Die Zahl der Amtsvormundschaften überwiegt gegenüber der ehrenamtlichen Vormundschaften stark. So sind bei 100 Vormundschaften 80 davon Amtsvormundschaften. Dabei betreut ein Amtsvormund bis zu 50 Mündel. Dies macht es oft sehr schwer, allen Kindern individuell gerecht zu werden, zumal die meisten Kinder durch Trennung bzw. Scheidung der Eltern oder Flucht stark belastet sind.
Der Kinderschutzbund Hochtaunus will daher verstärkt für ehrenamtliche Vormünder werben und diese gezielt in Schulungen auf die Aufgaben als Vormund vorbereiten. Das Projekt wird aus Spendengeldern finanziert.
Wir begrüßen dieses Engagement, da es sehr wichtig ist, wenn sich der Vormund individuell um das betroffene Kind kümmern kann.
Wir haben die Erfahrung, dass Kinder immer durch die Trennung bzw. Scheidung der Eltern oder andere Erlebnisse stark belastet sind und oft aufgrund mangelnder Kapazitäten der Jugendämter nicht genügend gefördert werden.
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Hier kann der ganze Artikel nachgelesen werden.