Bundesverfassungsgericht entscheidet: Eltern bei Entzug des Sorgerechts gestärkt
Die Kanzlei Witten aus Hamburg – Harburg (Channeltower) informiert über eine Entscheidung aus dem Familienrecht:
Das Handelsblatt hat eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 19.11.14 Az.: 1 BvR 1178/14 kommentiert. Das Verfassungsgericht hat in dieser Entscheidung die Stellung der Eltern beim Entzug des Sorgerechts gestärkt.
Auch wenn die Eltern nicht geschieden oder getrennt voneinander sind, kann zB das Jugendamt bei einer Kindeswohlgefährdung beantragen, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen.
In vielen Fällen kommen die Amtsgerichte diesen Anträgen nach. Die Herausnahme der Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld und von ihren Eltern hat oft schwerwiegende psychische Folgen für Kinder und Eltern. Außerdem ist es für die Eltern schwer, die Kinder wieder zurückzubekommen, wenn sie in einer Pflegefamilie untergebracht worden ist.
Auch die von den Amtsgerichten eingeholten Sachverständigengutachten sind oft nicht neutral und nicht hilfreich und werden trotzdem in vielen Fällen ungeprüft übernommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden: „Die elterliche Sorge könne nur dann entzogen werden, wenn „ein gravierend schädigendes Erziehungsversagen mit hinreichender Gewissheit“ feststeht. Der Staat dürfe seine Vorstellungen von einer gelungenen Erziehung nicht einfach an die Stelle der elterlichen Ideale setzen.“
Wir vertreten die Aufassung, dass die Kinder grundsätzlich zu ihren Eltern gehören und nur in ganz engen Ausnahmefällen anders entschieden werden darf.
Die Kanzlei „Rechtsanwälte Witten“ unterstützt Sie gern in allen Bereichen der elterlichen Sorge.
Wenn Sie sich für den vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall interessieren, lesen Sie hier weiter: