Beitrag im Deutschlandfunk: Patch Work Familie und Erbfolge

Im Deutschlandfunk gab es einem informativen Beitrag zur Patch Work Familie und der Erbfolge.

Der Journalist Klaus Deuse berichtet in seinem Beitrag über die Probleme der Erbfolge in einer Patch Work Familie, wenn ein Elternteil stirbt. In diesem Fall bedürfen die sogenannten Stiefkinder einer besonderen Absicherung.

Es wird von einem Fall berichtet, in dem sich eine Patch Work Familie mit genau der Frage beschäftigt hat: Wie sieht es dann mit der Versorgung meiner Kinder und des Kindes meines Partners aus?

Da das Erbrecht auf Blutsverwandtschaft basiert, haben „Stiefkinder“ in der Regel kein Recht zu erben. Eine Rechtsanwältin wird mit den Worten zitiert: „Ein Anrecht auf einen Pflichtteil und auch ein gesetzliches Erbrecht haben grundsätzlich die ehelichen Kinder.“
Um hier eine Absicherung für die „Stiefkinder“ zu schaffen, werden in dem Beitrag verschiedene Optionen dargestellt. Einerseits besteht die Möglichkeit der Adoption:

„..Durch die Adoption entsteht eine volle rechtliche Gleichstellung mit einem ehelichen Kind. Das setzt allerdings voraus, dass bei einem minderjährigen Kind, ob leibliche Mutter oder leiblicher Vater, der Adoption zugestimmt hat. In der Regel entfällt dann auch gegenüber diesem Elternteil das Erbrecht…“

Geht es um Lebenspartner mit Kindern, die nicht verheiratet sind und auch nicht vorhaben, noch einmal zu heiraten, beschreibt der Beitrag eine weitere juristische Option. Hierbei handelt es sich um einen geregelten Erbvertrag:

„Die (Eltern) können und müssen dann einen Erbvertrag machen. Und dieser Erbvertrag ist dann in jedem Fall beurkundungspflichtig.“

Ein wirklich interessanter Beitrag, der hier weiter nach gelesen werden kann.

Sollten Sie weitere Fragen dazu haben oder Informationen benötigen, stehen Ihnen die beiden Anwälte Frau Paetow und Frau Witten aus der Kanzlei Witten in Harburg gern zur Verfügung.