Aus dem Familienrecht: Unterhalt und Wechselmodell

Am 12.04.15 hat `Die Welt am Sonntag´ einen Artikel zu einem aktuellen Thema “ Unterhalt und Wechselmodell“ herausgebracht.

Thema ist die Betreuung der gemeinsamen Kinder nach der Trennung bzw. Scheidung.
Immer häufiger gibt es Familien, in denen die Kinder nach der Trennung und Scheidung der Eltern von beiden Elternteilen in etwa gleichwertig betreut werden.

Auch wenn ein Elternteil seine Kinder in größerem Umfang betreut als im klassischen Sinne alle 14-Tage am Wochenende, wird dies unterhaltsrechtlich bislang kaum oder gar nicht berücksichtigt.

Nur bei einem streng durchgeführten „Wechselmodell“, bei dem die Eltern tatsächlich genau die Hälfte der Betreuungsleistungen übernehmen, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Dies hat auch der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung im November 2014 klargestellt. Aber schon bei einer geringfügig anders aufgeteilten Betreuung 60:40 ist der weniger betreuende Elternteil voll unterhaltspflichtig.

Besonders die Väter sind mit dieser Regelung unzufrieden und wehren sich zunehmend.
Da der klassische Umgang alle 14-Tage am Wochenende nicht mehr für alle Familien das bevorzugte Modell ist, muss bezüglich der Unterhaltsfrage nachgebessert werden.

Das Bundesjustizministerium hat dies erkannt und veranstaltet daher am 04.05.15 ein Symposium zum Thema “ Unterhalt im Wechselmodell sowie bei erweitertem Umgang“.
Es ist zu hoffen, dass hier kurzfristig neue Lösungen erarbeitet werden können.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die weitergehenden Betreuungsleistungen im Unterhaltsrecht weiter entwickeln. Eine Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse wäre zu begrüßen, da in der heutigen Zeit immer mehr von dem klassischen Umgangsmodell abgewichen wird.

Zum Weiterlesen:

Die Rechtsanwältinnen Gabriele Witten und Mareike Paetow, auch Fachanwältin im Familienrecht, stehen Ihnen im gesamten Bereich des Familienrechts was u.a. Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht umfasst, gern zur Verfügung.