Aus dem Familienrecht: Bei 97 % der Scheidungen im Jahr 2013 bleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für minderjährige Kinder

Die Kanzlei Witten aus Harburg (Channeltower) informiert aus dem Familienrecht:

Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes bleibt es bei 97 % der Scheidungen im Jahr 2013 bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für minderjährige Kinder.

Gesetzlich ändert sich nach der Scheidung an dem gemeinsamen Sorgerecht für gemeinschaftliche minderjährige Kinder nichts und es verbleibt automatisch bei der gemeinsamen elterlichen Sorge, wenn kein Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge gestellt wird.

Von den geschiedenen oder getrennten Eltern wird grundsätzlich verlangt, dass sie zum Wohle der gemeinsamen Kinder die Entscheidungen der elterlichen Sorge gemeinsam treffen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann allerdings über die Dinge des täglichen Lebens allein entscheiden. Das bedeutet, dass der allgemeine Tagesablauf des Kindes von diesem Elternteil allein bestimmt werden kann.

Wenn die Eltern aber nicht mehr in der Lage sind gemeinsam für ihre Kinder zu entscheiden, weil sie aufgrund von erheblichen Streitigkeiten oder bedrohliche Situationen des einen Elternteils gegenüber dem Anderen nicht mehr in der Lage sind, miteinander zu kommunizieren oder dem bedrohten Elternteil eine Kommunikation nicht zugemutet werden kann, entspricht es in vielen Fällen dem Kindeswohl, die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil zu übertragen.

Aussicht auf Erfolg, die elterliche Sorge allein übertragen zu bekommen, besteht auch dann, wenn ein Elternteil permanent bei wichtigen Entscheidungen, wie Anmeldung im Kindergarten oder Schule oder über ärztliche Entscheidungen und Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mitwirkt und sich auch im Übrigen nicht um das Wohl seines Kindes kümmert.
Diese Ansprüche auf Mitwirkung können beim Familiengericht auch unabhängig von der gesamten elterlichen Sorge geltend gemacht werden, wenn die Sache eilbedürftig ist.

Bei Fragen zum gesamten Familienrecht – wie Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht- stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen Mareike Paetow und Gabriele Witten- gern zur Verfügung.

Bei Bedarf können Sie hier noch weitere Informationen zu diesem Thema hier nachlesen.