Familienrecht: Anspruch auf Trennungsunterhalt bei arrangierter Ehe?

Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Familienrecht:

„Anspruch auf Trennungsunterhalt bei arrangierter Ehe?“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit der oben genannten Frage (Beschluss vom 19.02.2020, Aktenzeichen XII ZB 358/19) zu beschäftigen.

In dem vorliegenden Fall ging es um eine Frau, die ihren Ehemann auf Trennungsunterhalt in Anspruch nehmen wollte.

Das Ehepaar heiratete im August 2017 und lebte spätestens seit einer Aussprache im August 2018 getrennt.

Die Ehe wurde allerdings von den Eltern des Paares arrangiert.

Die Ehefrau lebte während der Ehezeit in Deutschland, der Ehemann in Paris. Anfangs war geplant, dass sie sich nach Paris versetzen lasse, damit das Paar dort gemeinsam leben könne.

Zwischen Dezember 2017 und August 2018 gab es immer wieder Übernachtungskontakte an Wochenenden, mal in Deutschland, mal in Paris. Der längste Aufenthalt fand für drei Wochen in Paris statt. Zu einer sexuellen Beziehung kam es jedoch nicht.

Abgesehen von den Besuchskontakten, führte das Ehepaar eher ein getrenntes Leben, da z.B. jeder sein eigenes Konto hatte und das jeweilige Einkommen allein verbraucht wurde.

Die Ehefrau beantrage sodann für die Zeit ab Dezember 2018 Trennungsunterhalt.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte den Antrag der Ehefrau abgewiesen. Daraufhin zog sie vor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Das OLG gab ihr recht, was der BGH in dem vorliegenden Beschluss bestätigte.

Laut der Gerichte hänge der Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht davon ab, ob die Eheleute tatsächlich zusammengelebt hätten. Weiterhin sei eine „Verflechtung der wechselseitigen Lebenspositionen“ nicht erforderlich.

Auch könne es keine Ehe geben, die lediglich formell bestehe, und die die gesetzlichen Rechte der Ehepartner vermindere.

Außerdem hätten die Ehepartner anfangs vorgehabt, zusammen in Paris zu leben, was darauf schließen lässt, dass sie eine eheliche Lebensgemeinschaft begründen wollten.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Informationen zum Thema – Trennungsunterhalt – wünschen, steht Ihnen die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung.