Familienrecht: Unterhaltsansprüche von nicht verheirateten Ex-Partnern

Kanzlei Witten informiert aus dem Familienrecht: 

„Unterhaltsansprüche von nicht verheirateten Ex-Partnern“

Die Frankfurter Allgemeine hat am 21.05.2019 einen interessanten Artikel zum Thema Unterhaltsansprüche von nicht verheirateten Ex-Partnern veröffentlicht.

Dem Artikel liegt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 03.05.2019 zum Aktenzeichen 2 UF 273/17 zugrunde.

In dem dortigen Fall ging es um eine Mutter, die dem Kindesvater gegenüber Unterhaltsansprüche geltend machte.

Die Kindeseltern waren zuvor nicht verheiratet, und bereits vor der Geburt des Kindes trennten sich die Parteien.

Die Kindesmutter machte nun Unterhaltszahlungen für die ersten drei Lebensjahre des Kindes geltend. Der Kindesvater wollte den Unterhalt jedoch nicht zahlen, da die Kindesmutter bereits mit einem anderen Partner zusammenlebt.

Dies sah das Gericht jedoch anders und machte im vorliegenden Fall einen Unterschied zu Paaren, die verheiratet gewesen sind. So behalte die Mutter weiterhin die Ansprüche gegen den Vater, auch wenn sie bereits in einer festen Beziehung mit einem neuen Partner lebe, so die FAZ.

Laut OLG sei die Kindesmutter nicht einer ehelichen Mutter gleichzustellen. In diesem Fall würde die Kindesmutter ihre Unterhaltsansprüche  verlieren, sobald sie in einer neuen, gefestigten Beziehung wäre. Würde man dies auf den vorliegenden Fall (und auf andere Fälle von nichtverheirateten Ex-Paaren) übertragen, würde es der gebotenen Gleichbehandlung von nichtehelichen und ehelichen Müttern widersprechen, so das OLG.

Laut FAZ verweise das Gericht außerdem darauf, dass der „Gedanke der ehelichen Solidarität“ der Hintergrund für den Verlust des Unterhaltsanspruchs sei. Einen „Bruch“ mit der ehelichen Solidarität durch eine neue Partnerschaft könne es im vorliegenden Fall jedoch nicht geben.

Der Kindesvater könne allerdings noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen, da der Fall eine grundsätzliche Bedeutung habe, so das OLG.

Für weitere Fragen oder Informationen zu diesem oder einem anderem Thema aus dem Familienrecht  steht Ihnen die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg gern zur Verfügung.