Aus dem Familienrecht: Wechselmodell
Der Spiegel berichtet über ein Urteil des BGH vom 01.02.17, Az.: XII ZB 601/15, der eine grundlegende Entscheidung zum sogenannten Wechselmodell getroffen hat. Bislang war es zwar so, dass Mütter und Väter ihr Kind nach der Trennung einvernehmlich im gleichen Umfang, d.h., zu gleichen Teilen bei Vater und Mutter betreuen konnten. Dies war bislang jedoch
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