Familienrecht: Quotale Haftung der Eltern nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen
Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg informiert aus dem Familienrecht: Das Kammergericht Berlin hat durch Beschluss vom 05.01.2017 zum AZ: 13 UF 125/16 festgestellt, dass Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung für das gemeinsame Kind, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, unterhaltsrechtlich einen Sonderbedarf darstellen. Es handele sich hierbei um sonderunterhaltsrechtlichen Sonderbedarf im Sinne von §
Weiterlesen