FAZ berichtet mit einem Artikel aus dem Familienrecht zum Ehevertrag
Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg informiert aus dem Familienrecht: „Frankfurter Allgemeine Zeitung mit einem interessanten Artikel zum Thema Ehevertrag“ Grundsätzlich gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn dies nicht im Ehevertrag anders geregelt ist. In der Zugewinngemeinschaft wird nach der Scheidung der Ehe der Vermögenszuwachs, der sich nach der Eheschließung bei beiden Parteien eingestellt hat, ausgeglichen.
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