Westfälische Nachrichten mit interessantem Thema aus dem Familienrecht zum Ehevertrag

Die Westfälischen Nachrichten haben am 27.08.2015 einen interessanten Artikel zum Ehevertrag veröffentlicht.

Dabei ging es um die wesentliche Frage, was bei der Scheidung passiert, wenn kein Ehevertrag geschlossen worden ist.

Grundsätzlich leben die Ehegatten dann im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehezeit von beiden Ehepartnern erworbene Vermögen ausgeglichen wird. Darüber hinaus wird der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Der Versorgungsausgleich bewirkt, dass die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften sowohl bei den gesetzlichen Rentenversicherungen, betrieblichen Renten und privaten Renten aufgeteilt werden.

Außerdem würde dem wirtschaftlich schwächeren Partner unter den Tatbestandsvoraussetzungen des BGB gegebenenfalls ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn zum Beispiel gemeinsame Kinder betreut werden, der Ehegatte krank ist, alt ist oder selbst nicht für sich sorgen kann oder ehebedingte Nachteile erlitten hat.

Im Ehevertrag kann geregelt werden, dass der Güterstand der Gütertrennung vereinbart wird. Im Falle einer Scheidung würde ein Ehegatte nicht nur sein eingebrachtes Vermögen behalten, sondern auch das was er in der Ehe erwirtschaftet hat. Außerdem können die Ehegatten im Rahmen eines Ehevertrages auf den Versorgungsausgleich verzichten.

Ein wesentlicher Punkt für einen Ehevertrag ist die Gestaltung der Unterhaltspflichten der Eheleute nach der Scheidung. So kann vereinbart werden, dass ein Ehegatte dem anderen Ehegatten noch für einen bestimmten Zeitraum Unterhalt zahlt. Auch Unterhaltsregelungenfür minderjährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen getroffen werden, wobei grundsätzlich auf den Unterhalt für minderjährige Kinder nicht verzichtet werden kann.

Beim Unterhalt muss darauf geachtet werden, dass auf den Trennungsunterhalt, der ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung gegebenenfalls gezahlt werden muss, nicht verzichtet werden kann. Dieser Verzicht ist allenfalls für die Vergangenheit woirksam.

Außerdem muss darauf geachtet werden, weshalb sich vorherige rechtliche Beratung dringend empfiehlt, dass der Ehevertrag wirksam ist. Es gibt diverse Entscheidungen von Gerichten, die festgestellt haben, dass bestimmte Regeln zum Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich unwirksam sind.

Bei der Ausgestaltung eines Ehevertrages müssen viele rechtliche Probleme beachtet werden, die eine anwaltliche Beratung erforderlich machen.

Die Rechtsanwältinnen Gabriele Witten und Mareike Paetow, Harburger Channel, stehen diesbezüglich für eine Beratung und Vertretung auf dem gesamten Bereich des Familienrechts zur Verfügung.

Der ganze Artikel kann hier nachgelesen werden.