Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.08.2015 – OLG Düsseldorf

Die Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg informiert aus dem Familienrecht:
Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.08.2015

Erstmalig seit 2010 wurden die Bedarfssätze für minderjährige und volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, erhöht.

Durchschnittlich werden die Regelsätze um ca. 3,3 % erhöht. Dies ist darauf zurückzuführen, da der Bundestag am 22.07.15 ein Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, verabschiedet hat.

Diese Erhöhung war längst überfällig, da in der Vergangenheit bereits 2 Mal der sogenannte Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen wegen dem steigenden Existenzminimum erhöht worden war.

Die neuen Unterhaltssätze gelten ab dem 01.08.15. Bei der Düsseldorfer Tabelle handelt es sich um eine Richtlinie, die keine Gesetzeskraft entfaltet. Trotzdem halten sich die Gerichte und Jugendämter an diese Tabelle.

Für Alleinerziehende Eltern nach Trennung oder Scheidung bedeutet die neue Düsseldorfer Tabelle, dass sie für ihre Kinder endlich einen höheren Unterhalt bekommen.

Die Düsseldorfer Tabelle richtet sich nach dem Alter des Kindes und dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Bisher lag der Mindestunterhalt -Nettoeinkommen bis 1500 €- für Kinder von 0 bis 5 Jahren bei 317,- €. Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle liegt dieser Betrag bei € 328,-. Der Höchstsatz – Nettoeinkommen von 4701,- € bis 5.100,- € – in der Altersstufe 0-5 liegt anstatt bisher 508,- € bei nunmehr 525,- €.

Es kann jedoch im Einzelfall zu Abweichungen von den Beträgen in der Düsseldorfer Tabelle kommen, da diese für einen Unterhaltspflichtigen mit 2 Unterhaltsberechtigten konzipiert ist. Bei einem Zahlungspflichtigen mit zB 3 Kindern kann es daher zu einer abweichenden Eingruppierung in der Düsseldorfer Tabelle kommen.
Auch bei sogenannten Mangelfällen, dh wenn das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen unter Berücksichtigung des Selbstbehaltes nicht ausreicht, um den Unterhalt aller Unterhaltspflichtigen sicherzustellen, kommt eine Abweichung von den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle in Betracht.

Eine weitere Erhöhung der Unterhaltsbeträge Düsseldorfer Tabelle erfolgt voraussichtlich zum 01.01.16, da dann der Kinderfreibetrag erneut steigen wird.

Die Rechtsanwältinnen Mareike Paetow und Gabriele Witten aus Hamburg-Harburg beraten und vertreten Sie auf dem gesamtem Gebiet des Familienrecht wie zB im Falle einer Trennung bzw. Scheidung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht.