Im Deutschlandfunk gab es am 19.11. einen interessanten Beitrag aus dem Arbeitsrecht zum Thema:„Schutz für Whistleblower in Unternehmen“

Die Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg berichtet über einen Beitrag aus dem Deutschlandfunk vom 19.11.2015:

„Schutz für Whistleblower in Unternehmen“

Die Redakteurin Christiane Habermalz thematisiert ein Gutachten des DGB, in dem heraus gearbeitet wird, dass Deutschland beim Schutz von Whistleblowern internationalen Rechtsvorgaben weit hinterher hinkt.
Dabei wird in dem Artikel die Forderung des DGB aufgegriffen, dass Hinweisgeber, die über Missstände in ihrem Unternehmen berichten, besser vor beruflichen Sanktionen geschützt werden müssten.
Dabei wird auch die Frage gestellt: Wäre zum Beispiel der Abgasskandal bei VW früher an die Öffentlichkeit gelangt, wenn es einen besseren Schutz für den Hinweisgeber gegeben hätte?
Das DGB Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach stellt fest, dass man in Deutschland hohe berufliche Risiken eingeht, wenn man im eigenen Betrieb Unregelmäßigkeiten an die Öffentlichkeit bringt. Die Bevölkerung lobt zwar den Whistleblower, das berufliche Umfeld hingegen reagiert negativ, mobbt die Person bis hin zur Kündigung.
Zwar hat jeder Mitarbeiter laut Arbeitsrecht ein Beschwerderecht, aber der Arbeitgeber kann später einen Anlass finden, um z.B. Boni zu kürzen bzw. sogar das Arbeitsverhältnis beenden.

Der Beitrag greift auch die Antikorruptions-Konvention der Vereinten Nationen auf: Hier wird sogar eine Beweislastumkehr in arbeitsrechtlichen Prozessen und mehr Schutz für den Hinweisgeber gefordert.

Der ganze arbeitsrechtliche Beitrag kann hier nachgelesen werden.

Die Kanzlei Witten im Channeltower Harburg informiert und berät Sie gern in allen arbeitsrechtlichen Fragen.