Hamburger Abendblatt veröffentlicht einen Artikel zum Erbrecht: „Ein Testament vermeidet Streit bei der Erbschaft“

Die Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg (Channeltower)informiert über einen Artikel zum Erbrecht, der im Hamburger Abendblatt (14.02.15) veröffentlicht wurde.

Der Artikel behandelt zunächst eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.14 (AZ: 1 BvL 21/12). In dieser Entscheidung hat das Verfassungsgericht die pauschale Befreiung von der Erbschaftssteuer bei Betrieben, in denen mehr 20 Mitarbeiter beschäftigt sind, für verfassungswidrig erklärt.
Nach der Entscheidung des Gerichts hat der Gesetzgeber hat nun bis zum 30. Juli 2016 Zeit , die erforderlichen Neuregelungen umzusetzen.

Diese Entscheidung ist zwar sehr entscheidend. Sie betrifft jedoch überwiegend diejenigen, die ein Unternehmen zu vererben haben.

Aber auch für alle anderen, die etwas zu vererben haben ist es ratsam, frühzeitig ein Testament zu errichten und über die Art und Weise des vererbens nachzudenken.
Eine Umfrage der Postbank hat ergeben, dass ein Drittel der Bevölkerung ein Testament errichtet hat und nur 41 Prozent darüber nachdenken, überhaupt ein Testament zu erstellen.

Bei der Erstellung eines Testamentes sind besondere Formerfordernisse erforderlich. So muss ein Testament zwingend handschriftlich vom Erblasser selbst verfasst und mit Vor- und Nachnamen unterschrieben werden. Um Streitigkeiten über den Zeitpunkt der Erstellung zu vermeiden, sollte das Datum und der Ort der Errichtung auf dem Testament notiert werden.
Aber auch die falsche Verwendung von Begriffen kann in Testamenten zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Auslegung führen.

Wir empfehlen daher, vor der Errichtung eines Testaments unbedingt unseren Fachkundigen Rat einzuholen.

Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Aber auch dies kann zu nicht gewollten Erbfolgen führen.

Es lohnt sich daher in jedem Fall durch ein Testament, mit Hilfe rechtlicher Beratung Vorsorge zu treffen.

Bei Interesse kann der Artikel vom Hamburger Abendblatt hier weitergelesen werden: