Familienrecht: One Night Stand mit schwerwiegenden Folgen

Die Bild-Zeitung hat am 02.05.17 über ein Urteil des Amtsgerichts München vom 28.10.16,
Az.: 191 C 521/16, berichtet.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Klägerin hatte im Sommer 2010 während eines Hotelaufenthaltes einen
„One-Night-Stand“, der für sie schwerwiegende Folgen hatte.

Im März 2011 brachte sie einen Jungen zur Welt.

An den vollen Namen des potenziellen Vaters konnte sie sich jedoch nicht erinnern. Er war nur noch der Vorname „Michael“ im Gedächtnis.

Um den Kindesvater auf Unterhalt in Anspruch zu nehmen, hat sie das Hotel um Hergabe des vollen Namens und der Anschrift aufgefordert.

Dieser Aufforderung kam das Hotel nicht nach. Deshalb hat die Klägerin das Hotel gerichtlich auf Herausgabe des vollen Namens und der Anschrift in Anspruch genommen.
Die Klage der Frau wurde abgewiesen, die das Gericht wie folgt begründete:

Das Gericht stellte zunächst fest, dass es der Klägerin nicht ausreichend möglich war, den Mann genau zu beschreiben. Ihr war lediglich der Vorname „Michael“ bekannt.

Zum fraglichen Zeitpunkt befanden sich in dem Hotel vier Männer mit dem Vornamen „Michael“.

Das Gericht ging daher davon aus, dass die Frau den Mann nicht näher eingrenzen konnte und die Gefahr bestand, dass die Herausgabe sämtlicher Anschriften und Namen der Männer, die nicht „Michael“ hießen, ins „Blau hinein“ erfolgen würden.

In diesem Fall würden die Rechte der betroffenen Männer auf formelle Selbstbestimmung und auf den eigenen Schutz der Ehe und Familie das Recht der Klägerin auf Schutz der Ehe und Familie und auf den Unterhaltsanspruch überwiegen.

Außerdem urteilte das Gericht, dass die betroffenen Männer auf Achtung der Privat- und Intimssphäre hätten, das davor schützt, dass geschlechtliche Beziehungen nicht offenbaren zu müssen.

Die Klägerin ist im Ergebnis mit ihrem Anspruch gescheitert und wird den Vater ihres Kindes zumindest mit gerichtlicher Hilfe nicht ermitteln können.

Die Rechtsanwältinnen Mareike Paetow und Gabriele Witten aus Hamburg-Harburg stehen Ihnen auf dem gesamten Gebiet des Familienrechts wie Ehescheidung, Ehegatten- und Trennungsunterhalt, Zugewinnausgleich, Umgangsrecht und Sorgerecht sowie Kindesunterhalt beratend zur Verfügung.