Erbrecht im Focus-Online: Erbfolge und Pflichtteil

Der Focus Online hat am 14.10.15 einen informativen Artikel zum Thema Erbrecht -Erbfolge und Pflichtteil- herausgebracht.

Der Artikel beschäftigt sich mit der zentralen Frage, wie sich die Erbfolge ohne Testament darstellt. Wenn der Erblasser kein Testament hinterlässt, tritt gesetzliche Erbfolge ein. Die gesetzliche Erbfolge ist im BGB geregelt.

Die gesetzliche Erbfolge bedenkt zunächst die nächsten Angehörigen. Dies ist in § 1924 ff BGB geregelt. Gesetzlich erben daher zunächst die Abkömmlinge -dh Kinder- und der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner des Erblassers. Die Abkömmlinge des Erblassers sind die Erben erster Ordnung. Hatte der Erblasser 2 Kinder und eine Ehefrau erbt die Ehefrau 1/4 es sei denn, die Eheleute haben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt. Dann erhöht sich der Ebteil des Ehegatten um pauschal 1/4, so dass neben den 2 Kindern- wie im obigen Fall- der Ehegatte zu 1/2 erbt. Die Kinder bekommen in diesem Fall jeder 1/4. Haben die Eheleute im Güterstand der Gütertrennung gelebt, erben die Kinder und der Ehegatte zu gleichen Teilen.

Die Abkömmlinge der Kinder des Erblassers -Enkel- treten in die gesetzliche Erbfolge neben den Ehegatten des Erblassers, wenn ihre Eltern vor dem Erblasser versterben.
Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Neben Erben der zweiten Ordnung, erbt der Ehegatte 1/2 im Falle der Gütertrennung. Wenn der Güterstand der Zugewinngemeinschaft bestanden hat, erbt der überlebende Ehegatte neben den verwandten zweiter Ordnung 3/4.

Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen und hat seine gesetzlichen Erben nicht bedacht, so hat er diese enterbt und es besteht Anspruch auf den Pflichteil. Pflichtteilsberechtigt sind aber nur die Kinder, der Ehegatte und die Eltern des Erblassers. Die Eltern allerdings nur, wenn der Erblasser keine Kinder hatte.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ein enterbter Ehepartner neben zwei Kindern stünde ein Viertel des Erbes als Pflichtteil zu, wenn er mit dem Erblasser im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat.

Um Streitigkeiten nach einem Todesfall zu vermeiden, empfehlen wir – die Rechtsanwältinnen Gabriele Witten und Mareike Paetow aus Hamburg-Harburg -mit anwaltlicher Hilfe ein Testament zu errichten. Wir beraten und vertreten sie auch gern auf allen anderen Gebieten des Erbrechts.

Der ganze Artikel aus Focus-Online zum Erbrecht kann hier nachgelesen werden.