Ehe als Zugewinngemeinschaft: Jeder behält sein Vermögen

Die deutsche Handwerkszeitung berichtet in einem Artikel vom 06.07.2018 über den Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe. Grundsätzlich ist es so, dass die Eheleute ohne andere vertragliche Vereinbarung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte alleiniger Eigentümer seines Vermögens bleibt und das Vermögen auch während der Ehe nicht vermischt wird. Lediglich

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