Familienrecht: Vater muss WhatsApp von den Mobilgeräten seiner Kinder entfernen

Aus dem Familienrecht: Das Familiengericht Bad Hersfeld hat in einem Beschluss vom 22.07.2016 (Aktenzeichen F 361/16 EASO) einen Vater dazu verpflichtet, Whatsapp und ähnliche Programme von den Smartphones seiner minderjährigen Töchter zu entfernen. Hintergrund war, dass ein Freund des Vaters, seinen  minderjährigen Töchtern über einen längeren Zeitraum Nachrichten über die Kommunikationsplattform Whatsapp in vergleichbare Programme

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