Die Taunus Zeitung hat sich im Artikel vom 19.08.15 mit dem Thema Vormundschaft für minderjährige Kinder beschäftigt.

Ein Vormund wird gerichtlich bestellt und übt die elterliche Sorge für die Eltern aus, wenn die Kinder zB aufgrund häuslicher Gewalt oder anderer trennungs- und scheidungsbedingter Gründe im Heim bzw. in einer Jugendeinrichtung leben. Die betroffenen Kinder leben in den meisten Fällen nicht bei ihrem Vormund. Der Amtsvormund übt die Vormundschaft in den überwiegenden Fällen

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