Kein Versorgungsausgleich bei Gewalt

Der Spiegel-online berichtet über eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 17.11.16 zum Aktenzeichen: 3 UF 146/16. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in dieser Entscheidung entschieden, dass ein Ehemann, der gegenüber seiner Ehefrau gewalttätig geworden war, keinen Anspruch auf die Rente seiner Frau bzw. auf Ausgleich des Versorgungsausgleichs hat. Dem lag folgender Fall zugrunde: Die

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