Hamburger Abendblatt berichtet aus dem Arbeitsrecht: Surfen am Arbeitsplatz
Das Hamburger Abendblatt hat am 13.02.2016 ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin- Brandenburg zum Aktenzeichen 5 Sa 657/15 kommentiert. Die Entscheidung befasst sich mit privatem Surfen im Internet am Arbeitsplatz und mit der Frage, ob der Chef den PC kontrollieren darf. Anlass der Entscheidung war eine fristlose Kündigung, da der Arbeitnehmer unerlaubt an seinem beruflich genutzten
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