Familienrecht: Haftung für die Schulden des Ehepartners?

Aus dem Familienrecht: Die Bildzeitung beschäftigt sich in einem Artikel vom 15.01.2017 mit der interessanten Frage, ob man für Schulden seines Ehegatten haftet.  Viele gehen davon aus, dass das gesamte Vermögen nach der Hochzeit beiden Ehegatten zusteht und auch beide verpflichtet sind. Ist es aber tatsächlich so, ob man für den „Porsche-Kredit“ oder die Kaufsucht

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