Familienrecht: One Night Stand mit schwerwiegenden Folgen

Die Bild-Zeitung hat am 02.05.17 über ein Urteil des Amtsgerichts München vom 28.10.16, Az.: 191 C 521/16, berichtet. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin hatte im Sommer 2010 während eines Hotelaufenthaltes einen „One-Night-Stand“, der für sie schwerwiegende Folgen hatte. Im März 2011 brachte sie einen Jungen zur Welt. An den vollen Namen des

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