Familienrecht: Ehegatte hat als Alleinmieter nach Fortsetzung des Mietvertrages durch den anderen Ehegatten keinen Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution

Aus dem Familienrecht informiert die Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg: Das Kammergericht Berlin hat gemäß Beschluss vom 14.11.17, Az.: 19 UF 39/17, entschieden, dass der Ehegatte als Alleinmieter nach Fortsetzung des Mietvertrages durch den anderen Ehegatten keinen Anspruch auf Auszahlung der Mietkaution hat. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Ehepaar vereinbarte nach ihrer Trennung, dass

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