Familienrecht – Auskunftspflicht geplant: „Kuckuckskinder“: Mütter sollen Vater preisgeben

Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nachdem es sogenannten „Scheinvätern“ möglich sein soll, Auskunft von der Mutter darüber zu erhalten, welchen Sexualpartner sie während der Empfängniszeit des Kindes hatte. Diese Auskunftsverpflichtung, die durch die Gesetzesänderung eintreten soll, soll deshalb erforderlich sein, damit der Scheinvater Unterhalt, den er zu unrecht gezahlt hatte, zurückverlangen kann. Bislang gab

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