Aus dem Familienrecht: „Keine Ehe, keine Ansprüche“

Die Allgemeine Zeitung Rhein Main Presse hat am 02.04.15 ein interessantes Interview zur unterhaltsrechtlichen Behandlung von verheirateten Partnern und nicht verheirateten Partnern und Unterhaltsansprüchen im wesentlichen veröffentlicht . Grundsätzlich stehen Verwandten in direkter Linie also Kindern gegenüber ihren Eltern und Eltern gegenüber Kindern,Unterhaltsansprüche zu. Die Unterhaltsansprüche richten sich nach den Einkommensverhältnissen der Unterhaltspflichtigen, wobei bei

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