Aus dem Arbeitsrecht: Entscheidung zur heimlichen Überwachung von Arbeitnehmern
Das Bundesarbeitsgericht hat am 19.02.15 Az 8 AZR 1007/13 eine interessante Entscheidung zur heimlichen Überwachung von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber getroffen. Über diese Entscheidung hat das Handelsblatt am 19.02.15 einen Artikel (s.u.) veröffentlicht. Das Bundesarbeitsgericht hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Sekretärin krankgeschrieben war und der Chef einen Detektiv beauftragt hatte, um die Krankheit
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