Arbeitsrecht: Heiligabend und Sylvester sind nicht automatisch freie Arbeitstage

Die Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg informiert aus dem Arbeitsrecht:  „Heiligabend und Sylvester sind nicht automatisch freie Arbeitstage“ Sylvester und Heiligabend sind beide keine gesetzlichen Feiertage. An diesen Tagen müssen Arbeitnehmer daher grundsätzlich arbeiten. Diejenigen, deren Arbeitgeber Heiligabend für frei erklären, haben Glück. Im Arbeitsvertrag oder generell bei Eingehung eines Arbeitsverhältnisses sollte man daher darauf

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