Familienrecht: „Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres“

Das Landesgericht Oldenburg hat eine Entscheidung zum Thema unbillige Härte „Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres“ veröffentlicht. Grundsätzlich kann eine Ehe erst nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Zu einem früheren Zeitpunkt ist die Scheidung nur dann möglich, wenn eine sog. unbillige Härte vorliegt. Dies im gem. § 1565 II dann der Fall, wenn die Fortsetzung

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