Aus dem Arbeitsrecht berichtet Spiegel-Online: Kündigung wegen Fettleibigkeit

Arbeitsrecht: Ein Gartenbetrieb hatte einem Mitarbeiter aufgrund seiner Fettleibigkeit gekündigt. Die Kündigung wurde damit begründet, dass der Mitarbeiter, der rund 200 kg gewogen hat und 1,94 m groß war, zu schwer sei, um auf eine Leiter zu steigen und zu dick für das Fahren eines Kleintransporters sei. Dem Mitarbeiter wurde daher nach knapp 30-jähriger Betriebszugehörigkeit

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