Aus dem Familienrecht: Bei 97 % der Scheidungen im Jahr 2013 bleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für minderjährige Kinder
Die Kanzlei Witten aus Harburg (Channeltower) informiert aus dem Familienrecht: Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes bleibt es bei 97 % der Scheidungen im Jahr 2013 bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für minderjährige Kinder. Gesetzlich ändert sich nach der Scheidung an dem gemeinsamen Sorgerecht für gemeinschaftliche minderjährige Kinder nichts und es verbleibt automatisch bei der gemeinsamen
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