Familienrecht: Änderung der Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2018

Die Düsseldorfer Tabelle wird zum 01.01.2018 geändert. Ab diesem Zeitpunkt wird der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder angehoben. Diese Änderung, bzw. Anhebung war notwendig, da der Gesetzgeber dies in einer Entscheidung über die erste Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 28.09.17 entschieden hat. Der Mindestunterhalt erhöht sich ab dem 01.01.2018 für Kinder der 1. Altersstufe von 0-5

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