Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Alkoholiker einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat.

Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 18. März 2015, 10 AZR 99/14 entschieden, dass ein Alkoholiker einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. Der Entscheidung lag folgender Fall zu Grunde: Ein alkoholabhängiger Arbeitnehmer einer Baufirma erlitt einen Rückfall und war monatelang krankgeschrieben. Gerichtlich zu klären war, ob dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Lohnfortzahlung zustand. Wesentliche Frage war,

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