Abmahnungen im Arbeitsrecht

Die Kanzlei Witten aus Hamburg Harburg (Channeltower) informiert: Abmahnungen im Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber kann gegenüber dem Arbeitnehmer bei einem vertragswidrigen Verhalten eine schriftliche Abmahnung aussprechen. Der Arbeitgeber muss die Vorwürfe aber konkret bezeichnen. Eine pauschale Abmahnung reicht nicht aus. Eine Abmahnung ist oft die Vorbereitung auf eine Kündigung. Es ist daher wichtig eine solche Abmahnung

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