Aus dem Erbrecht zum Thema: Entbindung der Schweigepflicht und Testierfähigkeit!

Die Kanzlei Witten aus Hamburg-Harburg informiert aus dem Erbrecht: „Entspricht die Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen, wenn die Testierfähigkeit geklärt werden muss?“ Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat bereits am 15.05.2018 einen Beschluss zum Aktenzeichen 2 Wx 202/18 erlassen, der jedoch immer noch hochaktuell und für viele Fälle in der

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