Es ist gleichgültig, ob Sie einen Verkehrsunfall mit einem Kraftfahrzeug, einen Fahrradunfall hatten oder als Fußgänger betroffen sind. Egal ob in Hamburg-Harburg oder im ganzen Bundesgebiet: Wir machen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend und setzen uns für Sie mit der Versicherung des Unfallgegners in Verbindung.
Außerdem helfen wir Ihnen bei Ordnungswidrigkeiten, wenn Sie z.B. wegen Geschwidigkeitsüberschreitung geblitzt worden sind oder Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird und neben einer Geldbuße ein Fahrverbot verhängt worden ist. In diesen Fällen ist es immer ratsam sofort anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um fristgemäß Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen.