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Vollmacht
Wenn Sie unsere Kanzlei mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen, ist es zwingend notwendig, dass Sie uns eine Vollmacht erteilen. Bitte senden Sie uns die unterschriebene Vollmacht. Sie können diese natürlich auch vor Ort in der Kanzlei unterschreiben.
Formular Verfahrenskostenhilfe
Sofern Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden soll, füllen Sie das Formular bitte vollständig aus, und schicken es uns unterschrieben und zusammen mit allen notwendigen Belegen über Ihre Einnahmen und Ausgaben zurück. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, helfen wir Ihnen gern weiter.