Glossar Arbeitsrecht

Abfindung

Der Antrag in einer Kündingsschutzklage lautet grundsätzlich auf Weiterbeschäftigung. Eine Vielzahl von Kündigungsschutzklagen wird jedoch durch einen Vergleich abgeschlossen, bei dem man sich zB auf eine Abfindung, Erstellung eines Zeugnisses und diverse andere Dinge einigen kann. Hier ist jeder Einzelfall für sich zu betrachten und gesondert zu prüfen. Als Faustformel für die Höhe der Abfindung […]

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Kündigungsschutzklage

Grundsätzlich kann sich jeder Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht wehren. Dies muss zwingend durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung geschehen. Den vollen Kündigungsschutz haben aber nur Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mindestens 10 Beschäftigen arbeiten. In diesem Fall kann man sich gegen die Kündigung

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Aufhebungsvertrag

Wenn beide Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer- an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses interessiert sind, kommt ein sogenannter Aufhebungsvertrag in Betracht. In solchen Verträgen können diverse Punkte im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie zum Beispiel eine Abfindung, Beendigungszeitpunkt, Zeugnis, geregelt werden. Da bei einem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers endet, kann

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Zeugnis

Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. In Ausnahmefällen kann der Arbeitnehmer schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen, wenn ein überzeugender Grund vorliegt. Ein solcher Grund kann zB darin bestehen, dass eine Kündigung droht oder sich das Tätigkeitsfeld des Arbeitnehmers verändert. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen

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Kündigung

Arbeitsverhältnisse können grundsätzlich sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer gekündigt werden. Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber ist zu prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig war und Kündigungsgründe vorliegen. Bei Betrieben mit als mehr 10 Mitarbeitern findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so dass die Kündigung vor dem Arbeitsgericht überprüft werden kann. Zwingende Voraussetzung ist, dass

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