Anwälte Witten
Rechtsanwältin Mareike Paetow

Glossar Arbeitsrecht

Abfindung

Der Antrag in einer Kündingsschutzklage lautet grundsätzlich auf Weiterbeschäftigung. Eine Vielzahl von Kündigungsschutzklagen wird jedoch durch einen Vergleich abgeschlossen, bei dem man sich zB auf eine Abfindung, Erstellung eines Zeugnisses und diverse andere Dinge einigen kann. Hier ist jeder Einzelfall für sich zu betrachten und gesondert zu prüfen. Als Faustformel für die Höhe der Abfindung […]

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Kündigungsschutzklage

Grundsätzlich kann sich jeder Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht wehren. Dies muss zwingend durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung geschehen. Den vollen Kündigungsschutz haben aber nur Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mindestens 10 Beschäftigen arbeiten. In diesem Fall kann man sich gegen die Kündigung

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Kündigungsfrist

Die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer sind gemäß § 622 BGB geregelt und hängen für den Arbeitgeber von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab. Im Arbeitsvertrag können jedoch abweichende Kündigungsfristen vereinbart sein. Dies muss im Einzelfall überprüft werden. Abweichungen können sich auch aus Tarifverträgen ergeben.

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Aufhebungsvertrag

Wenn beide Parteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer- an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses interessiert sind, kommt ein sogenannter Aufhebungsvertrag in Betracht. In solchen Verträgen können diverse Punkte im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wie zum Beispiel eine Abfindung, Beendigungszeitpunkt, Zeugnis, geregelt werden. Da bei einem Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers endet, kann

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Zeugnis

Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. In Ausnahmefällen kann der Arbeitnehmer schon vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis verlangen, wenn ein überzeugender Grund vorliegt. Ein solcher Grund kann zB darin bestehen, dass eine Kündigung droht oder sich das Tätigkeitsfeld des Arbeitnehmers verändert. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen

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Abmahnung

Der Arbeitgeber kann gegenüber dem Arbeitnehmer für pflichtwidriges Verhalten am Arbeitsplatz Abmahnungen erteilen. Gegen diese Abmahnung kann sich der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht wehren. Hierzu muss eine Klage mit dem Antrag, die Abmahnungen aus der Personalakte zu entfernen, beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

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Kündigung

Arbeitsverhältnisse können grundsätzlich sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer gekündigt werden. Bei Kündigungen durch den Arbeitgeber ist zu prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig war und Kündigungsgründe vorliegen. Bei Betrieben mit als mehr 10 Mitarbeitern findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so dass die Kündigung vor dem Arbeitsgericht überprüft werden kann. Zwingende Voraussetzung ist, dass

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