Kündigungsschutzklage
Grundsätzlich kann sich jeder Arbeitnehmer gegen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht wehren. Dies muss zwingend durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung geschehen. Den vollen Kündigungsschutz haben aber nur Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mindestens 10 Beschäftigen arbeiten. In diesem Fall kann man sich gegen die Kündigung […]
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