Abmahnung

Der Arbeitgeber kann gegenüber dem Arbeitnehmer für pflichtwidriges Verhalten am Arbeitsplatz Abmahnungen erteilen. Gegen diese Abmahnung kann sich der Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht wehren. Hierzu muss eine Klage mit dem Antrag, die Abmahnungen aus der Personalakte zu entfernen, beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

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